Immobilien - Miete

 

Procon-Tipps für Mieter:
Lernen Sie die Region kennen, in der Sie leben möchten, beobachten Sie die Infrastruktur der angebotenen Dienstleistungen (Supermärkte, Messen, Apotheken, Krankenhäuser, Schulen usw.) und die Verkehrsmittel, die den Ort bedienen. Suchen Sie dann nach Referenzen des Immobilienunternehmens mit Personen, die ihre Dienste bereits in Anspruch genommen haben, und konsultieren Sie das Procon-Lieferantenverzeichnis. Wenn die Verhandlungen direkt mit dem Eigentümer stattfinden, muss ein Vertrag ausgearbeitet werden, der die Vereinbarung offiziell macht und die Parteien vor zukünftigen Problemen schützt, die sich aus einer mündlichen Verhandlung ergeben. Vor Vertragsabschluss muss der Verbraucher den Besichtigungsbericht von der Immobilienagentur verlangen. Es muss eine beidseitige Liste der allgemeinen Bedingungen der Immobilie erstellt werden, die Farbe, Glas, Türen, Fenster, elektrische und hydraulische Installationen beschreibt. Diese Beziehung muss bei der Immobilienagentur oder dem Verwalter eingereicht werden und eine Kopie des Besitzes des Mieters hinterlassen. Bei Räumung der Immobilie muss der Mieter neben der Beantragung einer erneuten Besichtigung die Schlüssel mittels eines beim Makler oder Eigentümer hinterlegten Schreibens zurückgeben, wodurch mögliche Probleme wie der Vorwurf des Nichterhaltens des Schlüssels, Fortdauer der Miete vermieden werden Sammlung, Eingriff durch Dritte usw.  
Obligatorische Klauseln und Anforderungen im Mietvertrag:
Name und Qualifikation des Vermieters, Mieters und Bürgen, falls vorhanden; Beschreibung und Anschrift des Mietobjekts; Mietwert, Index und Anpassungshäufigkeit; Zahlungsmethode und Ort; Art der vorgelegten Bürgschaft (Bürge, Kaution oder Bürgschaft); Aufschlüsselung der zu zahlenden Gebühren (Eigentumswohnung, Wasser, Strom, IPTU usw.); Bestimmungsort der Immobilie (Wohn- oder Gewerbeobjekt); Vertragslaufzeit; Wirksame Klausel bei Verkauf der Immobilie; Besichtigungsdauer (Beschreibung des Erhaltungszustandes der Immobilie), die Bestandteil der Immobilie sein muss. Wichtig: Eine Mietanpassung kann nur durch die Anwendung offizieller Regierungsindizes festgelegt werden, die in dem Zeitraum kumuliert wurden. Die Laufzeit eines Wohnungsmietvertrages darf 30 Monate nicht unterschreiten. Bei Gewerbemietverträgen gibt es keine feste Mindestlaufzeit.  
Pflichten des Vermieters
Liefern Sie die Immobilie unter Nutzungsbedingungen; Reagieren Sie auf Probleme vor dem Leasing; Stellen Sie dem Mieter vor dem Mietvertrag eine detaillierte Beschreibung des Zustands der Immobilie zur Verfügung; Vermittlungsgebühren (Anmeldeformular, Vertragsgestaltung etc.) und Immobilienverwaltungsgebühren zahlen; Stellen Sie dem Mieter eine detaillierte Quittung (Miete, Eigentumswohnung, Steuern usw.) zur Verfügung. Steuern, Gebühren und zusätzliche Feuerversicherungsprämie zahlen, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist; dem Mieter auf Verlangen die Quittungen über die berechneten Raten vorzeigen; Bezahlen Sie außergewöhnliche Ausgaben für Eigentumswohnungen, wie z. B.: Renovierungen oder Ergänzungen, die die gesamte Struktur der Immobilie betreffen; Streichen von Fassaden, Seitenwänden, Lüftungs- und Lichtschächten und Außenrahmen; Arbeiten zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des Gebäudes; Arbeits- und Sozialversicherungsentschädigungen, die sich aus der Entlassung von Mitarbeitern ergeben, die zu einem Zeitpunkt vor dem Leasing erfolgt sind; Installation von Sicherheits-, Feuer-, Telefon-, Wechselsprech-, Sport- und Freizeitgeräten (Feuerlöscher, Brandschutztüren, Gegensprechanlagen, Antennen, Strahlen usw.); Ausgaben für Dekoration und Landschaftsgestaltung von Gemeinschaftsbereichen; Beitrag zum Reservefonds.  
Pflichten des Mieters
Die Miet- und Pachtgebühren pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort bezahlen; Verwenden Sie die Immobilie für den im Vertrag angegebenen Zweck und halten Sie sie in gutem Zustand. Rückgabe des Mietobjekts am Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand, in dem es übernommen wurde, mit Ausnahme von Verschlechterungen durch normalen Gebrauch; Informieren Sie den Vermieter unverzüglich über alle Schäden oder Mängel, für die er verantwortlich ist; Reparieren Sie unverzüglich alle Schäden, die Sie während der Mietzeit verursacht haben; Ändern Sie die innere oder äußere Form der Immobilie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters; Inkassounterlagen (Steuern, Eigentumswohnungen etc.) sowie Vorladungen, Bußgelder oder behördliche Aufforderungen, auch wenn sie an den Mieter adressiert sind, unverzüglich an den Vermieter weiterzuleiten; Begleichung der Kosten für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (Wasser, Strom, Telefon, Gas, Abwasser usw.); Genehmigung von Inspektionen und Besuchen der Immobilie durch Dritte (im Falle von Verhandlungen), sofern Tag und Uhrzeit vereinbart werden; Halten Sie sich an die Konvention und die internen Vorschriften der Eigentumswohnung; Bezahlen Sie gewöhnliche Kosten für Eigentumswohnungen, wie z. B.: Gehälter, Arbeitskosten, Sozialversicherung und Sozialbeiträge der Angestellten von Eigentumswohnungen; Verbrauchsquoten für Wasser und Abwasser, Gas, Strom und Strom in Gemeinschaftsbereichen; Reinigung, Konservierung und Anstrich von Einrichtungen und gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen: Wartung und Instandhaltung von hydraulischen, elektrischen, mechanischen und sicherheitstechnischen Einrichtungen und Ausrüstungen in gemeinschaftlicher Nutzung; Wartung und Erhaltung von Aufzügen, elektronischen Gegensprechanlagen und Sammelantennen; Aufteilung der Restschuld der Eigentumswohnung, ausgenommen für die Zeit vor Mietbeginn; kleinere Reparaturen an gemeinsamen elektrischen und hydraulischen Anlagen und Einrichtungen; Instandhaltung und Erhaltung von Einrichtungen und Ausrüstungen zur gemeinsamen Nutzung, die für die Ausübung von Sport und Freizeit bestimmt sind; Ersatz des Reservefonds, der eventuell ganz oder teilweise für gewöhnliche Ausgaben verwendet wird und sofern dies nicht vor Beginn des Mietverhältnisses erfolgt;  
Legale Aspekte
Das Mietrecht erlaubt dem Eigentümer, vom Mieter nur eine Art von Sicherheit bei der Vertragserfüllung zu verlangen, die sein kann: Sicherheitsleistung durch Hinterlegung von Sachen (Beispiel: Auto, Motorrad, Grundstück, Haus usw.); Geld, das auf einem gemeinsamen Sparkonto zwischen beiden Parteien angelegt wird, dessen Betrag drei Monatsmieten nicht übersteigen darf und dem Mieter am Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben werden muss, wenn er mit seinen Zahlungen auf dem Laufenden ist; Bürge (Person, die für die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters verantwortlich ist); Bürgschaft (über eine Versicherungsgesellschaft). Es ist nicht erlaubt, eine Strafe von mehr als 20 % pro Monat für verspätete Zahlung zu erheben. Es ist auch illegal, die Miete für weniger als ein Jahr anzupassen. Um Ihnen bei der Suche nach Ihrer Immobilie zu helfen, konsultieren Sie die Immobilien in Florianópolis.